INFORMATION FÜR KLIENTEN

Wichtig zu wissen

Grundsätzlich sind die hier dargestellten Leistungen kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung, sollten Sie eine solche benötigen. Bitte klären Sie deren Notwendigkeit ggfs. mit einem Arzt Ihres Vertrauens.

Corona-Update

Aktuell werden persönliche Termine im Einzelcoaching in meinen Räumen in Frankfurt-Sachsenhausen durchgeführt. Beachten Sie bitte die zum jeweiligen Termin offiziell geltenden Regeln und Verhaltensrichtlinien und bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit. Vor Ort werden die aktuellen Sicherheits-Richtlinien und Hygiene-Standards für Abstand, Lüften, Desinfektionsmöglichkeiten etc. bezüglich COVID-19 eingehalten.

Die geplanten Gruppenveranstaltungen, Seminare und Workshops finden Sie im Terminkalender. Die Durchführbarkeit wird in Abhängigkeit von der aktuellen Corona-Situation geprüft, Sie erhalten rechtzeitige Information.

Erstgespräch

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird in der Regel ein telefonisches Vorgespräch vereinbart, bei dem wir das aktuelle Anliegen und die Einzelheiten der Zusammenarbeit besprechen. Dieses erste Informationsgespräch ist für Sie als Klient kostenfrei und legt die Rahmenbedingungen für die weiteren Sitzungen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte fest.

Durchführung

Durchführungsorte der jeweiligen Veranstaltungen werden bei der Ausschreibung bzw. Anmeldung bekannt gegeben. Die Einzelmaßnahmen werden in den angegebenen Beratungs- und Praxisräumen durchgeführt. Andere Durchführungsorte sind nach vorheriger Absprache und in Ausnahmefällen bei ganz bestimmten Programmen möglich.

Abrechnung der Leistungen

Coaching und Beratung

Beratung und Coaching zur Lösung komplexer Themen und als Begleitung in herausfordernden Lebensphasen gelten nicht als Psychotherapie und sind Selbstzahler-Leistungen, die immer häufiger zur Bearbeitung bestimmter Themen in Anspruch genommen werden. Sie werden dem Auftraggeber bzw. Selbstzahler direkt in Rechnung gestellt und werden üblicherweise weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen übernommen. Als Selbstzahler genießt der Klient den Vorteil der absoluten Diskretion, da die Registrierung bei Beantragung der Kostenerstattung und die Erstellung sowie Archivierung eines Befundes oder Berichtsmaterials für den Kostenerstatter, für Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder Arbeitgeber entfallen. Alle schriftlichen Informationen verbleiben in diesem Fall vertraulich und damit anonym nach außen.

Die Rechnungsstellung für gebuchte Termine und/oder Seminare erfolgt im Anschluss an die jeweilige Maßnahme oder Sitzung nach steuerlich gültigen Richtlinien. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht notwendig, Rechnungsbeträge können durch Banküberweisung beglichen werden.

Die Honorare bzw. Kosten sind bei den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführt oder werden beim Erstgespräch offengelegt.

Seminare und Workshops

Ebenso ist für die Buchung von Seminaren und Workshops als Trainings- oder Schulungsmaßnahme i.d.R.  keine generelle Kostenübernahme durch Krankenkassen möglich. Ausnahmen bestehen im Einzelfall u.a. bei öffentlichen Trägern wie u.a. dem Förderprogramm „Bildungsprämie“. Sollten Sie selbst Fördermöglichkeiten sehen, sprechen Sie dies bitte beim Erstgespräch direkt an.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Sollten Leistungen im psychotherapeutischen Rahmen angeboten werden, finden sie auf Basis des Heilpraktikergesetzes statt und werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen gelegentlich auf Anfrage einen Teil der Kosten. Bitte erfragen Sie Genaueres direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Allgemein gilt: ein Patient mit nachweisbarem Therapiebedarf hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf therapeutische Versorgung in einem zumutbaren Zeitraum und in zumutbarer Entfernung zum Wohnort. Was dabei zumutbar ist, hängt von der Interpretation der einzelnen Krankenkassen ab, gängig sind bis zu 3 Monate.

Wenn in diesem Zeitraum nachweisbar kein kassenzugelassener Therapeut zur Verfügung steht, können Sie Ihre Krankenkasse bemühen, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Ausnahmeregelung ohne Anspruch auf Bewilligung weiterer Stunden) auch eine Therapie bei einem Psychologischen Behandler ohne Kassenzulassung zu ermöglichen.

Haben Sie dazu noch Fragen?

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten. Oder kontaktieren Sie mich gerne, wir besprechen die Einzelheiten.

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